Datenschutzinformation zur Bedarfsanalyse

In dem Zeitraum vom 15.10.2025 bis zum 15.12.2025 gibt es berlinweit eine Datenerfassung zu der Anzahl der von Gewalt betroffenen Frauen. Zu diesem Zweck wird jeder Erstkontakt anonymisiert dokumentiert. Datenschutzinformationen sind unten zu finden.

Datenschutzinformationen zur Bedarfsanalyse nach § 8 Abs. 1 und 2 Gewalthilfegesetz

Das Gewalthilfegesetz (GewHG) verpflichtet die Bundesländer dazu, ein bedarfsgerechtes Hilfesystem an niedrigschwelligen Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung bei geschlechtsspezifischer Gewalt vorzuhalten.

Hierzu wird auch die Mithilfe der [Kontaktinformationen Beratungsstelle, wenn vorhanden: auch Kontaktdaten des DSB, Beispiel: BIG e.V., Durlacher Straße 11a, 10715 Berlin, datenschutz@big-berlin.info] benötigt. Um den tatsächlichen Bedarf für das Land Berlin zu analysieren, werden wir im Zeitraum vom 15.10. bis zum 15.12.2025 dokumentieren, welche Leistungen Ratsuchende bzw. Schutzsuchende in unserer Einrichtung nachgefragt haben. Hierfür zählen wir die Anzahl der Kontaktaufnahmen, wie der Kontakt zustande kam, welcher Beratungsbedarf für wie lange bestand, mit welcher Art von Gewalt die Person konfrontiert war, ob und wie unterstützt werden konnte. Zudem werden wir einige Basismerkmale der jeweiligen Person erfassen, wie Geschlecht, Altersgruppe, Postleitzahl, Kinder, (gesundheitliche) Bedürfnisse und Lebenssituation (jedoch keine Namen, Adressen, Geburtsdaten oder sonstige Merkmale, die aus sich heraus oder mittels eines Pseudonyms eine Rückführung der Informationen zu einzelnen Personen zulassen).

  1. Zweck

Mittel- und langfristige Bedarfsplanung des Landes Berlin nach § 8 Abs. 1 und 2 GewHG entsprechend der Bedürfnisse und Gewährleistungspflichten nach §§ 4, 5 GewHG.

  • Empfänger

Die Daten werden verschlüsselt an die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA), Oranienstraße 106, 10969 Berlin, übermittelt, die zur technisch-organisatorischen Umsetzung das Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP) einsetzt. Mit dem ZEP wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

Fragen zu der Bedarfsanalyse und den Datenverarbeitungsprozessen können Sie gerne richten an gewalthilfegesetz@senasgiva.berlin.de.

  • Rechtsgrundlage

Die Speicherung der Daten und Übermittlung an die SenASGIVA erfolgt gem. § 22 Abs. 1 lit. a BDSG i. V. m. §§ 67c Abs. 2 Nr. 2 und § 75 SGB X, soweit dies für das in § 8 Abs. 1 und 2 GewHG bestimmte Vorhaben der Planung im Sozialleistungsbereich erforderlich ist. Die anschließende Verarbeitung durch die SenASGIVA zur Bedarfsplanung erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 BlnDSG i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 1 GewH.

  • Dauer der Speicherung

Die Daten werden von unserer Einrichtung in eine von der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellte Datenmaske eingegeben. Wir haben auf diese Daten keinen Zugriff mehr, nachdem wir sie abgesendet haben (wie bei einem Kontaktformular auf einer Homepage).

Die Daten werden nach der Übermittlung (und vor der Auswertung) von ZEP auf Ebene der Einrichtungstypen aggregiert, sodass keine personenbezogene oder einrichtungsbezogene Auswertung mehr möglich ist. Die so anonymisierten finalen Datensätze werden bis 31.12.2027 bei der SenASGIVA gespeichert.  

  • Ihre Rechte

Ihnen stehen – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Zudem steht Ihnen ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

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